Geplante Flugeinschränkungen während des Oktoberfests
Vom 21. September bis zum 06. Oktober 2019 findet in München das traditionelle Oktoberfest statt. Die Wies'n gilt als größtes Volksfest der Welt und wird natürlich von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Eine davon ist eine "vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich des Oktoberfestes". Das bedeutet, dass über der Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 Kilometer (3 Nautische Meilen) um den Sendlinger Tor Platz alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt sind.
Von Jan Schönberg
Was für die meisten Drohnenpiloten ohnehin klar und eine Selbstverständlichkeit ist, sorgte in der Vergangenheit dennoch zuweilen für Ärger. Die in den Jahren 2017 und 2018 festgestellten Verstöße waren nach offiziellen Angaben vor allem auf „unachtsame Hobbypiloten“ zurückzuführen. Wie die Polizei München im Vorfeld des Oktoberfests 2019 noch einmal betonte gilt das Flugverbot sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Gegebenenfalls allgemein bestehende Genehmigungen haben in dieser Zeit keine Gültigkeit. Bei Zuwiderhandlungen sieht § 62 Luftverkehrsgesetz empfindliche Strafen vor. „Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft […]. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“
Abbildung: Polizeipräsidium München/BMVI LF17/6163.2/6 (Nicht für navigatorische Zwecke geeignet)