Verkehrsausschuss lehnt die LuftVO-Änderung ab
Das Echo aus der Drone-Economy auf das, was vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Umsetzung der europäischen Drohnenverordnung vorgelegt worden war, war deutlich. So äußerte beispielsweise der UAV DACH in seiner Stellungnahme harsche Kritik am „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“. (Lese-Tipp: Kritik am Entwurf zum Luftverkehrsgesetz) Nachdem der Entwurf dennoch Anfang Februar das Bundeskabinett passierte, steht die Gesetzesvorlage nun am 26. März im Bundesrat auf der Tagesordnung. Und anders als die Bundesregierung dürfte die Länderkammer die Pläne aus dem BMVI weniger reibungslos passieren lassen. Denn der federführend zuständige Verkehrsausschuss lehnt die LuftVO-Änderung ab.
Von Jan Schönberg
Während man im Verkehrsausschuss des Bundesrats an der Neufassung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eher kosmetisch-redaktionelle Kritik äußert, fällt die Ablehnung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) grundsätzlich aus. Und daran lassen die Verfasser der Ausschussempfehlung (Drucksache 159/1/21) auch keinen Zweifel. „Die Novellierung der Luftverkehrs-Ordnung muss leider insgesamt abgelehnt werden“, heißt es da. Detailänderungen im Bundesratsverfahren seien nicht ausreichend, daher bedürfe der Entwurf „einer grundlegenden Neuberatung unter umfassender Beteiligung der Länder“.
Wie grundsätzlich die Ablehnung ausfällt und wie klar diese auch benannt wird, das dürfte im Bundesverkehrsministerium zumindest für Unruhe sorgen. Denn die Kritik ist an einigen Stellen ungewöhnlich fundamental. Beispiel gefällig? „Abschließend bleibt festzuhalten, dass insbesondere die §§ 21h und 21i Luft-VO (neu) in ihrer jetzigen Form unzweckmäßig, schwer lesbar, teilweise sinnentleert, zu unbestimmt und zu einem enormen aber vermeidbaren Verwaltungsaufwand führen. Sie bedeuten erheblichen, unnötigen Erfüllungsaufwand für die KundInnen. Die derzeitigen Regelungen entsprechen nicht dem Gedanken der Erleichterung des Drohnenbetriebs im Luftfahrtstandort Deutschland.” Rumms.
Da dürfte auch die Tatsache, dass der ebenfalls involvierte Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfiehlt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben, bestenfalls ein Trostpflaster sein. Auf Drones-Anfrage wollte man sich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Verweis auf das laufende parlamentarische Verfahren nicht zu dem Vorgang äußern. Die Verabschiedung neuer nationaler Regelungen noch vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September ist aktuell zumindest nicht wahrscheinlicher geworden. Wie es konkret weitergeht, darüber wird man vielleicht bereits in einer Woche Näheres wissen, wenn der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ als TOP 46 auf der Tagesordnung der 1002. Sitzung des Bundesrats steht.
Foto: Bundesrat