Nachgefragt bei Jörg Cezanne, MdB – Fraktion Die Linke

Die Linke fordert Aufklärung

Neben der Gesetzgebung und der Hoheit über den Bundeshaushalt ist die Kontrolle der Bundesregierung eine der wesentlichen Aufgaben des Deutschen Bundestags. Kleine Anfragen, mit denen die Parlamentarier von der Bundesregierung Auskunft zu bestimmten Sachverhalten einfordern können, gehören dabei zu den gängigen Kontrollinstrumenten. Die Fraktion Die Linke fordert Aufklärung über die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“. Und hat – zum Missfallen der Bundesregierung – entsprechende Anfragen auch bezüglich einer ganzen Reihe anderer Gesetzgebungsverfahren gestellt. Was steckt dahinter? Und welche Ungereimtheiten vermutet Die Linke rund um das Verfahren zur Anpassung nationaler Regelungen an die EU-Drohnenverordnung? Einer der Fragesteller (Drucksache 19/29135) ist der Abgeordnete Jörg Cezanne, der nicht zuletzt mit Blick auf die jüngsten Skandale rund um fragwürdige Deals von Abgeordneten zur Beschaffung von Schutzmasken skeptisch ist, was die Beziehungen zwischen der Industrie und den Spitzen aus Politik und Behörden angeht. Drones fragt nach.

Von

Drones: Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollen Sie Details darüber erfahren, welche Rolle Interessenverbände beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der nationalen Regelungen an die EU-Drohnenverordnung gespielt haben. Welche verdeckte Einflussnahme befürchten Sie?

Jörg Cezanne: Die im Rahmen der Verbändebeteiligung von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern eingereichten Stellungnahmen zu Referentenentwürfen neuer Gesetze, welche sogar auf den Seiten des BMVI veröffentlicht werden, bilden nicht das gesamte Spektrum ihrer Einflussnahmen ab. In Untersuchungsausschüssen wird regelmäßig aufgedeckt, dass neben allgemeinen Stellungnahmen ganz detaillierte Forderungen zu Gesetzestexten vorgebracht werden. Es wird jedes Komma solange versetzt, bis es mit den Verbandsinteressen kompatibel ist. Große Industrieverbände oder Konzerne geben Millionen für Lobbyarbeit aus und legen großen Wert auf Diskretion. Hier zumindest etwas Licht ins Dunkel zu bringen, ist Hintergrund unserer Anfrage zum Drohnengesetz, welches einen großen neuen Markt eröffnet und für die Luftverkehrsindustrie oder Amazon von zentraler Bedeutung ist. Dass deren Drähte nach Berlin während der Erarbeitung sowohl des Gesetzentwurfs, als auch der Erstellung der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinie heiß gelaufen sind, ist höchst wahrscheinlich.

Inwiefern unterscheiden sich die Vorgänge aus Ihrer Sicht denn von anderen Gesetzgebungsverfahren?

Die Regelungssystematik zur Integration von Drohnen in den Luftraum ist ein klarer Sonderfall. Um der heimischen Drohnenindustrie einen Vorsprung zu ermöglichen, hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2017 die damals noch in der Abstimmung befindliche EU-Richtlinie auf dem Verordnungsweg großteils vorweggenommen. Mit der Drohnenverordnung wurde umfassend von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht, die vorher still und leise ins Luftverkehrsgesetz eingefügt wurde. Im Großen und Ganzen gilt die umzusetzende EU-Richtlinie untergesetzlich längst, nun werden „nur“ noch die Abweichungen im Detail per Gesetz getilgt. Allein schon durch diese Historie wird deutlich, dass das Gesetz zwar gravierende verkehrspolitische Folgen hat, im Kern aber knallharte Industriepolitik ist. Dies ist freilich auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren der Fall, aber so deutlich wird das selten.

Sie verlangen von der Bundesregierung konkrete Aufklärung darüber, ob „ein Mitglied oder ein Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile“ aus der Berücksichtigung eines Regelungsvorschlags eines externen Dritten habe. Haben Sie Anhaltspunkte, dass dies so gewesen sein könnte?

Nein. Vor dem Hintergrund gleich mehrerer Skandale bei Maskenbestellungen ist man jedoch was persönliche Vorteilsnahmen von Spitzenpolitikerinnen und -politikern oder auch Spitzenbeamtinnen und -beamten angeht deutlich sensibilisierter. Eine Unterstellung ist mit dieser Frage nicht verbunden. Ob persönliche Vorteile entstehen, ist leider oft keine kurzfristig zu klärende Frage. Sollte zum Beispiel Minister Scheuer nach seinem Ausscheiden als Minister einen hoch dotierten Vertrag in der Luftverkehrsindustrie unterschreiben – auch hier keine Unterstellung – , hätte das sicherlich ein „Geschmäckle“.

Die Linke hat im Bundestag gegen die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung votiert. Warum?

Wie bereits bei der Debatte um die im Jahr 2017 vom BMVI erlassene Drohnenverordnung beklagt Die Linke, dass das in Brüssel und Berlin angeschlagene Tempo bei der Integration von Drohnen in den Luftraum zu hoch ist. Um einen hohen Sicherheitsstandard im Luftverkehr gewährleisten zu können, wäre der Weg einer schrittweisen Integration ratsam. Der Himmel wird nun aber für Drohnen großteils freigegeben, bevor wesentliche Fragen geklärt sind. Um den sicheren Betrieb ganzer Drohnenflotten – und darum geht es ja letztlich – gewährleisten zu können, braucht man ein automatisiertes elektronisches Kontrollsystem für unbemannte Flugzeuge, welches mit den für den klassischen Luftverkehr entwickelten Systemen kompatibel ist – und das ist noch Zukunftsmusik. Was bedeutet ein großflächiger Einsatz von Lieferdrohnen für die Energie- und Klimapolitik? Hier könnte der Schuss nach hinten losgehen. Zudem gibt es keinerlei Vorkehrungen in Sachen Immissionsschutz, wobei von großen Drohnen erheblicher Lärm ausgeht. Drohnen können im Bereich des Katastrophenschutzes oder der Versorgung von Insellagen einen großen Beitrag leisten. Jetzt aber ohne Rücksicht auf Verluste für die Drohnenindustrie alle Tore zu öffnen, ist sicherlich der falsche Weg.

Hätte Ihre Partei denn der vom Bundeskabinett eingebrachten Gesetzesvorlage ohne die Änderungen des Bundestags-Verkehrsausschusses zugestimmt? Und warum wäre diese Fassung besser gewesen als die maßgeblich von CDU/CSU- und SPD-Politikern veränderte Fassung, die am 06. Mai 2021 im Plenum verabschiedet wurde?

Die Änderungen der Koalitionäre, die als „Argumentationshilfe“ maßgeblich von der Bundesregierung verfasst wurden, haben zumindest das gröbste administrative Wirrwarr beseitigt und Erleichterungen für den Luftsport gebracht, der völlig unter die Räder zu kommen drohte. Da die Änderungen aber keine der grundlegenden Bedenken diesem Gesetz gegenüber ausräumen konnten, haben wir uns beim Änderungsantrag enthalten und sind beim klaren Nein bei der Abstimmung des Gesetzestextes geblieben. Auch der Drohnenindustrie ist wenig damit gedient, wenn die Akzeptanz von Drohnen zum Beispiel durch Zwischenfälle mit Passagierflugzeugen leidet. Daher wäre allen Beteiligten zu raten gewesen, bei der Öffnung des Luftraums für Drohnen auf die Bremse zu treten.

Anmerkung der Redaktion: 

In ihrer Antwort (Drucksache 19/29532) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 19/29002) bezüglich möglicher Einflussnahme auf den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz“ weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt hätten. Aus Sicht der Bundesregierung sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß. Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum aktuellen Verfahren zur Novellierung der Luftverkehrsgesetzgebung gehört zu der von der Bundesregierung kritisierten „Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen“.




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