Nachgefragt bei Alexander Engelfried, Co-Founder von FairFleet

Experte mit klarer Meinung

Erst achtmal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Bundespräsident die Unterschrift unter ein Gesetz verweigert und damit dessen Inkrafttreten blockiert. Darunter Richard von Weizsäcker, der 1991 eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes stoppte. Dass Frank-Walter Steinmeier nun ebenfalls im Bereich der Luftfahrt eine Gesetzesnovelle verhindert, ist wenig wahrscheinlich. Daher dürfte das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ bald wirksam werden. Dass das neu Luftverkehrsrecht noch vor der Sommerpause verabschiedet werden würde, schien lange fraglich. Erst substantielle Änderungen im parlamentarischen Prozess stellten die Zustimmung der Legislative sicher. Entscheidend dazu beigetragen hatte eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags, in der zahlreiche handwerkliche Mängel des vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurfs benannt wurden. Ein Experte mit klarer Meinung war dabei Dario Manns, CIO & Co-Founder von FairFleet, der den Gesetzentwurf als „innovationsfeindlich“ geißelte. Im Gespräch mit der Drones-Redaktion erläutert Manns Geschäftspartner Alexander Engelfried – Co-Founder & Chief Business Development Officer von FairFleet –, wie die Reaktionen auf den couragierten Auftritt des FairFleet-Managers ausfielen und wie die im Bundestag in die Beschlussvorlage der Bundesregierung eingebrachten Änderungen ganze Geschäftsmodelle gerettet haben. Drones fragt nach.

Von

Drones: Ihr Geschäftspartner Dario Manns hat als einziger Vertreter der Drone-Economy an der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag teilgenommen und sehr klar Stellung bezogen. Welche Rückmeldungen haben Sie aus der Branche zu diesem Auftritt bekommen?

Alexander Engelfried: Neben verschiedenen Verbänden und Institutionen war FairFleet tatsächlich als einziges Unternehmen aus der Drone-Economy vertreten. Wir sind dem Bundestag dankbar, dass wir als Vertreter aller operativ tätigen Drohnenunternehmen unsere Belange vortragen durften, erhoffen uns aber insgesamt eine stärkere Berücksichtigung der Belange der „Operativ Tätigen“. Als Mitglied des UAV DACH haben wir uns im Vorfeld mit vielen Mitgliedern ausgetauscht. Für unser Engagement haben wir von der Drone-Economy neben Dank und Anerkennung auch weitere Unterstützungsbekundungen erhalten.

Wie erleichtert sind Sie, dass im Anschluss an die Expertenanhörung im Deutschen Bundestag noch deutliche Änderungen am Gesetzentwurf für das neue deutsche Luftrecht vorgenommen wurden?

Als innovatives Unternehmen sind wir natürlich sehr erleichtert über die deutlichen Änderungen, denn der ursprüngliche Entwurf war innovationsfeindlich, das haben wir auch mit aller Deutlichkeit mitgeteilt. Daher waren die deutlichen Änderungen unabdingbar, die Durchsetzung aber in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich. Wir freuen uns, dass dieser Kraftakt gemeinsam und schnell geleistet werden konnte.

Was hätte es für FairFleet bedeutet, wenn diese Änderungen nicht gekommen wären und das Gesetz in der Ursprungsfassung beschlossen worden wäre?

Viele sinnvolle Anwendungen hätten ihre wirtschaftliche Relevanz verloren und unsere Kunden hätten in vielen Szenarien wieder mehr Risiken eingehen müssen: Bei Schadensbegutachtungen hätten Gutachter wieder auf Dächern steigen müssen oder ganze Gebäude müssten eingerüstet werden. Sogar in puncto Umweltschutz und Nachhaltigkeit war der Entwurf zu wenig durchdacht: Drohnen hätten Naturschutzgebiete nicht befliegen dürfen, auch nicht für die Inspektion kritischer Infrastruktur. Das hätten demnach nur noch bemannte Hubschrauber gedurft.

Mit Blick auf das Thema U-space zeichnet sich für die Zeit nach der Bundestagswahl bereits das nächste Gesetzgebungsverfahren ab, das Einfluss auf die Drone-Economy hat. Fürchten Sie, dass bei wechselnden Mehrheiten im Bundestag auch Regelungen wieder infrage gestellt werden könnten, die im aktuellen Verfahren getroffen wurden?

Dem nun getroffenen Konsens liegt eine vernünftige Auseinandersetzung mit dem Thema zugrunde. Eine solche erwarten wir uns auch für zukünftige Verfahren, unabhängig von den Beteiligten. Und natürlich erwarten wir auch, dass die Belange der Drone-Economy frühzeitig mit einbezogen werden. Wir haben in Deutschland eine einmalige Chance, beim Thema Drohnentechnologie Weltklasse zu bleiben. Da sollten wir uns nicht durch regulatorische Limitierungen Steine in den Weg legen.




Angebote

Einzelheft

24,95 € / Ausgabe  
  • Verpasste Ausgaben nachbestellbar
  • Auswahl aus insgesamt fünf Jahrgängen
  • Lieferung direkt nach Hause
Jetzt bestellen

Digital-Abo

79,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Früherer Erscheinungstermin
  • Für Apple, Android und im Browser
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen

Jahres-Abo

89,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Sechs gedruckte Ausgaben
  • Versandkostenfrei nach Hause
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen
Drones Monthly - der Newsletter für die Drone-Economy

Der Newsletter für die Drone-Economy

Jetzt für den kostenlosen Branchendienst anmelden