C-Klassen: TÜV-Tochter Alter Technology als Benannte Stelle akkreditiert

Konformitätsbewertung von Drohnen

Nach den Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung 2019/947 müssen Hersteller ihre Drohnen zukünftig gemäß den in der Durchführungsverordnung 2019/945 definierten fünf Risikoklassen C0 bis C4 kennzeichnen. Auf diese Weise sollen UAV-Nutzer direkt erkennen können, für welche Betriebsszenarien diese eingesetzt werden dürfen. Doch derzeit sucht man entsprechend ausgezeichnete Flugsysteme noch vergebens, da entsprechende Zertifizierungsstellen fehlen. Mit Alter Technology wurde nun ein erstes Unternehmen als Benannte Stelle für die Konformitätsbewertung von Drohnen akkreditiert.

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Seit dem 31. Dezember 2020 gelten die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Teil des risikobasierten Regulierungsansatzes der europäischen „Drohnenverordnung“ ist es, dass für bestimmte Betriebsszenarien der Einsatz speziell klassifizierter Flugsysteme vorgeschrieben ist. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Kennzeichnung in der Europäischen Union für Hersteller und Betreiber von neuen unbemannten Fluggeräten verbindlich. Das Problem: Drohnen mit der fraglichen C-Klassifizierung sind noch gar nicht am Markt verfügbar. Anfang des Jahres hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr daher als Übergangslösung einen Erlass zum gewerblichen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in der offenen Kategorie (A2) vorgestellt, damit gewerbliche Flüge im urbanen Umfeld möglich bleiben (wir berichteten).

Geprüft und zertifiziert

Mit Alter Technology, einer Unternehmenstochter der TÜV Nord Group, hat nun ein erster Player auf dem europäischen Markt bekannt gegeben, als Benannte Stelle für die Konformitätsbewertung von Drohnen akkreditiert worden zu sein. Das Unternehmen mit Standorten in Sevilla, Madrid, Toulouse und Edinburgh ist seit mehr als 25 Jahren an Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA) beteiligt, hat nach eigenen Angaben für den Wettersatelliten Meteosat sowie die Mars-Rover Curiosity und Perserverance die elektronischen, elektrischen und elektromechanischen Komponenten ausgewählt, geprüft und zertifiziert. Im Zusammenspiel mit den Herstellern wird Alter Technology künftig Drohnen basierend auf Faktoren wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform sowie implementierten Sicherheitsfunktionen den Risikoklassen C0 bis C4 zuordnen und die jeweilige Klassifizierung testieren. „Die neuen EU-Drohnenverordnungen definieren endlich einheitlich die Anforderungen an Drohnen. Als erste Benannte Stelle können wir die Hersteller nun im Zertifizierungsprozess unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit im europäischen Luftraum leisten“, freut sich Luis Gómez, Geschäftsführer von Alter Technology.

Foto: Alter Technology

 

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