TÜV-geprüft
DJI ist der unbestrittene Marktführer im Bereich Foto-/Videodrohnen – und geht nun auch mit Blick auf die Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung voran. Wie das Unternehmen heute mitteilte, hat die Mavic 3-Serie beim TÜV Rheinland erfolgreich das Verfahren zur EU-Baumusterprüfung durchlaufen. Damit sind Mavic 3 und Mavic 3 Cine die weltweit ersten Drohnen, denen von einer benannten Stelle die Konformität mit den Vorgaben der UAS-Klasse C1 bescheinigt wurde.
Von Jan Schönberg
Spätestens ab dem 01. Januar 2024 müssen unbemannte Flugsysteme, die im Wirkungsbereich der europäischen Drohnenverordnung 2019/947 in Verkehr gebracht und eingesetzt werden sollen, gemäß den in der Durchführungsverordnung 2019/945 definierten Risikoklassen („CE-Klassen“) gekennzeichnet sein. Auf diese Weise sollen Betreiber direkt erkennen können, für welche Betriebsszenarien in der offenen Kategorie die jeweiligen UAS eingesetzt werden dürfen. Damit einher geht, dass Betreiber sowohl Mavic 3 als auch Mavic 3 Cine auch nach Ende der aktuell bestehenden Übergangsregelung am 31.12.2023 weiterhin in der offenen Kategorie A1 betreiben dürfen und dafür der Kenntnisnachweis A1/A3 ausreicht – eine Fernpilotenlizenz A2 ist auch bei gewerblicher Nutzung nicht erforderlich. Zudem entfallen einige Abstandsregelungen – insbesondere zu Menschen –, da von CO/C1-Drohnen gemäß der EU-Klassifizierung ein besonders niedriges Betriebsrisiko ausgeht.
DJI hat angekündigt, im vierten Quartal 2022 eine entsprechende „Upgrade-Option“ für Bestandsdrohnen anzubieten, sodass auch bereits gekaufte Mavic 3-Modelle ganz offiziell das Signet C1 tragen und entsprechend eingesetzt werden können. Ab diesem Zeitpunkt können Nutzer die entsprechende Kennzeichnung auf freiwilliger Basis beantragen – einfach und kostenlos. Für den Prozess müssen sie ihre Drohnen-Seriennummer angeben und bestätigen, dass sie auf die Firmware-Version aktualisiert haben, die für den Erhalt der C1-Zertifizierung erforderlich ist. Weitere Details wird DJI nach eigenen Angaben „zu gegebener Zeit“ bekannt geben.
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