Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelungen

Harmonisiert

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 hat die Schweiz den in der EU geltenden Rechtsrahmen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme übernommen. Ende November wurde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ein entsprechendes bilaterales Abkommen final bestätigt, sodass die einschlägigen Vorschriften harmonisiert werden konnten. Damit kommen einige umfangreiche Änderungen auf die Schweizer Drone-Economy zu, die schlussendlich jedoch von den vereinheitlichten Regelungen profitieren soll.

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Mit zwei Jahren Verzögerung übernahm die Schweiz die europäischen Drohnenregelungen. Eigentlich war dies bereits zum 01. Januar 2021 geplant, alles vorbereitet und angekündigt. Doch ein Vorstoß im Schweizer Parlament führte dazu, dass der formale Akt der Übernahme der einschlägigen Verordnungen nicht vollzogen werden konnte. Die Modellflugszene hatte erfolgreich dagegen lobbyiert, fürchtete unverhältnismäßige Einschränkungen. Doch nun ist es soweit. „Die neue Regulierung erlaubt den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit eine Grundvoraussetzung für eine wachsende Drohnenindustrie“, sagt Christian Schubert, stellvertretender Leiter Kommunikation beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). „Durch die gegenseitige Anerkennung von Bewilligungen ist es gewerblichen Drohnenbetreibern in der Schweiz nun auch endlich möglich, im Ausland unter denselben Bedingungen zu fliegen und so andere Märkte zu erschließen.“

Erfahrungen nutzen

Da viele Betriebsszenarien nun in der speziellen Kategorie verortet und damit „über Nacht“ genehmigungspflichtig geworden sind, wurde eine Übergangsphase von acht Monaten beschlossen, in der Prozesse angepasst und Genehmigungen beantragt werden können. Beziehungsweise müssen. Denn ab September sind einzelne Aufgaben nicht mehr ohne Weiteres zu erledigen, zum Beispiel Flüge in mehr als 120 Meter über Grund. Und auch wenn das Ganze nun nur mit geringem Vorlauf beschlossen wurde, sieht man sich beim BAZL gut gerüstet. „Da in der Schweiz die neuen Vorschriften mit zwei Jahren Verspätung eingeführt wurden, konnten wir die Erfahrungen anderer Länder nutzen und waren so optimal vorbereitet“, erläutert Christian Schubert. „Zudem stellt das BAZL auf seiner Website umfangreiche Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die den Betreibern bei der Ausarbeitung eines Antrages helfen sollen. Es gibt aber auch zahlreiche Beratungsunternehmen, die sich auf dem Gebiet komplexer Drohnenoperationen spezialisiert haben.”

 

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Symbolbild: AdobeStock / lukasvetic




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