EU beschließt Registrierungspflicht für alle Drohnen-Piloten
Das Europäische Parlament in Straßburg hat sich in seiner aktuellen Sitzungswoche mit EU-weiten Regeln für den sicheren Einsatz von Drohnen befasst. Dabei verabschiedeten die Parlamentarier harmonisierte Regelungen für die Europäische Union, die für Piloten in Deutschland einige Veränderungen mit sich bringen: unter anderem umfassende Registrierungspflichten für Drohnen und Piloten.
Von Tobias Meints
Bis jetzt obliegt die Regelungskompetenz für Drohnen mit einem Gewicht von unter 150 Kilogramm den einzelnen Mitgliedsstaaten. Mit Blick auf die ökonomische Bedeutung der Drohnentechnologie hatte sich der rumänische Europaagbeordnete Marian-Jean Marinescu bereits seit Langem für eine EU-weite Harmonisierung ausgesprochen. „Vereinheitliche EU-Regelungen wären ein großer Vorteil für die Wirtschaft“, hatte der stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion und zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments Anfang des Jahres auf Drones-Anfrage wissen lassen.
Die von Marinescu unter anderem geforderten umfassende Registrierungspflichten wurden jetzt vom Europäischen Parlament in Straßburg beschlossen. Darüber hinaus sollen Drohnen – je nach Gewicht und Verwendungszweck – mit vorgeschriebenen Sicherheitsfeatures wie zum Beispiel einer Landeautomatik ausgestattet werden. Um Piloten im Falle eines Vorfalls identifizieren zu können, müssten sie in nationalen Registern eingetragen und die Drohnen gekennzeichnet sein.
Nach dem Straßburger Beschluss ist nun die Europäische Kommission am Zug, konkrete EU-weite Regeln zu entwickeln. Dabei spielen neben Registrierung sowie Zertifizierung bestimmter Drohnen auch Themen wie Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen eine Rolle. Zudem sehen die vom Parlament verabschiedeten Vorgaben vor, dass bestimmte Betreibergruppen zusätzliche Schulungs- und Qualifikationsnachweise zu erbringen haben sollen.
Internet: neue Bestimmungen für mehr Sicherheit
Foto-Credit: EVP-Fraktion