Praxis-Bezug
Die im Jahr 2019 verabschiedete Luftverkehrsordnung (LuftVO) sieht einen Evaluierungsauftrag für die in § 21h enthaltenen Bestimmungen zum Betrieb von unbemannten Flugsystemen vor. Insbesondere mit Blick auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte. Mit einer anonymen Befragung soll dabei wertvoller Input aus der Drone-Economy in die Entscheidungsfindung einfließen, ob und wie der §21h LuftVO angepasst werden sollte, um die Nutzung des Verkehrsträgers Drohne in Deutschland weiterhin sicher und effizient zu ermöglichen.
Von Jan Schönberg
Die Fachverbände UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt und Deutscher Modellflieger Verband e.V. (DMFV) wurden gemeinsam mit der CRN-Management GmbH vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr damit beauftragt, eine Studie zur Wirksamkeit der in § 21h LuftVO gemachten Vorgaben zu erstellen. Die Evaluation besteht aus drei Teilprojekten. So wird zum einen mithilfe der Auswertung verfügbarer Fachliteratur wie etwa der wissenschaftlichen Brutvogelstudie des DMFV die Störwirkung von unbemannten Flugsystemen auf Tiere bewertet. Zudem werden über Feldmessungen die von verschiedenen Drohnentypen ausgehenden Schall-Emissionen validiert. Last, but not least: Mittels spezifischer Fachumfragen innerhalb der Drone-Economy sollen die Auswirkungen der Einschränkungen auf den Betrieb von Drohnen untersucht werden. Interessierte können noch bis zum 04. Mai 2023 unter https://uavdach.org/21h-umfrage an der Umfrage teilnehmen.