Copteruni zertifiziert gewerbliche Drohnenpiloten
Was im Hobby- und Freizeitbereich seit Langem üblich ist (Stichwort: Online-Kenntnisnachweis), ist jetzt auch für gewerbliche Drohnenpiloten möglich: eine Online-Prüfung zur Erlangung des so genannten "Drohnenführerscheins". Das zuständige Luftfahrt-Bundesamt genehmigte nach eingehender Prüfung das vom Unternehmen Copteruni entwickelte Online-Prüfverfahren.
Von Tobias Meints
„Wir sind die erste anerkannte Stelle deutschlandweit, bei denen man den offiziellen Kenntnisnachweis komplett online ablegen kann“ sagt Jan Evers, Gründer der Copteruni. Der Weg dorthin war jedoch nicht einfach, denn „wir mussten sicherstellten, dass die Prüfung mindestens genauso sicher ist wie eine klassische Präsenzprüfung in einem Prüfungsraum“, erklärt Evers.
Bei dem von der Copteruni angebotenen Zertifikat handelt es sich um die „Bescheinigung über eine bestandene Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrs-Ordnung“. Dieser ist gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO) für die gewerbliche Nutzung von Drohnen/Flugmodellen über 2 Kilogramm abfluggewicht vorgeschrieben. Damit ist aber natürlich auch der private Einsatz von entsprechenden Modellen gemäß den Regeln der LuftVO erlaubt.
Wer mit Drohnen oder anderen Flugmodellen allerdings ausschließlich in Sport und Freizeit unterwegs ist, der nimmt zwar auch am Luftverkehr teil, muss gemäß LuftVO jedoch für bestimmte Einsatzbereiche nur den von Verbänden wie dem Deutschen Modellflieger Verband angebotenen Kenntnisnachweis vorweisen können. Dieser ist erforderlich, um außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis (AE) ein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht betreiben zu können. Für Multikopter/Drohnen gilt außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund.