Über die Bedeutung des Meldewesens für einen sicheren UAS-Betrieb

Gemeinsame Interessen

Sicherheit ist sowohl in der bemannten als auch der unbemannten Fliegerei das höchste Gut. Neben adäquaten Vorschriften spielt ein umfangreiches Meldewesen eine wichtige Rolle dabei, gegebenenfalls rechtzeitig auf Lücken und Fehlentwicklungen reagieren zu können. Das auf einer Redlichkeitskultur („Just Culture“) basierende System führt dazu, aus einmal gemachten Fehlern zu lernen und diese künftig zu vermeiden. Ein Ansatz, der auch mit Blick auf die Drone-Economy eine genauere Betrachtung verdient.

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Die Meldung von Störungen, sicherheitsrelevanten Ereignissen und Unfällen ist in der manntragenden Luftfahrt bekannt, anerkannt und wird seit Langem erfolgreich praktiziert. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Pflichtmeldungen oder freiwillige Hinweise handelt. Etwas anders sieht das aktuell noch im Bereich der zivilen unbemannten Luftfahrt aus. Hier scheiden sich zuweilen die Geister dabei, ob sich für eine Consumer-Drohne der ganze Aufwand lohnt. Im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hält sich darüber hinaus hartnäckig die Auffassung, dass man davon ja sowieso befreit sei.

Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen sind an dieser Stelle nicht eindeutig beziehungsweise nicht vollständig konsistent. Nach §1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) handelt es sich bei UAS und auch Flugmodellen explizit um Luftfahrzeuge, sodass grundsätzlich das bewährte Meldewesen zu Ereignissen greift. Die Luftverkehrs-Ordnung regelt in ihren §§ 7 und 9, wann und was gemeldet werden muss und sollte. Gleichwohl fehlt dort die explizite Nennung von Drohnen beziehungsweise UAS. Dieses hat das Luftfahrt-Bundesamt dazu veranlasst, auf der eigenen Website (www.lba.de) im Bereich Drohnen zur Klarstellung einen eigenen Menüpunkt „Meldung von Ereignissen“ mit Informationen zu Angaben im Fall von Störungen, sicherheitsrelevanten Ereignissen sowie Unfällen mit Drohnen zu schaffen.


Es liegt im gemeinsamen Interesse aller am Luftverkehr beteiligten Parteien, durch Vernetzung und offenen Austausch Daten über sicherheitsrelevante Vorfälle zu sammeln, um gegebenenfalls gemeinsam Gegenmaßnahmen ergreifen zu können

Das LBA ruft dort dazu auf, Pflichtmeldungen und freiwillige Meldungen unverzüglich direkt bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) oder über das elektronische Verfahren zur europaweiten Meldung von Ereignissen (ECCAIRS 2 – European Coordination Centre for Accident and Incident Reporting Systems) vorzunehmen. Aktuell wird diskutiert, ob der Hinweis auf UAS sich ausschließlich auf Unfälle mit und nicht durch UAS sowie die beiden anderen Ereignisse (Störungen, sicherheitsrelevante Ereignisse) bezieht. Aus dem LBA ist dazu zu vernehmen, dass sämtliche Ereignisse gemeint sind.

Sicherheit durch Mitmachen

Die Sicherheit im Luftverkehr, im Luftraum und am Boden lebt vom Mitmachen. Mitmachen dabei, dass alle den Luftraum Nutzende wissen und sich darauf verlassen können, wie sich Andere verhalten. Dazu gehören neben Kennzeichnungen am Boden und in der Luft auch standardisierte Verfahren sowie zertifizierte Kompetenzerwerbe und -erhalte. Und nicht zu vergessen eine gute Flugsicherheitsarbeit im Zusammenspiel mit Crew-Ressource- und Team-Ressource-Management. Soll heißen, dass sich jeder den Luftraum Nutzende an die veröffentlichten Regularien und die gegebenenfalls dazu getroffenen Abweichungen hält. Dazu gehört auch die Beteiligung am Meldewesen generell und insbesondere zu sicherheitsrelevanten Ereignissen. Denn nur so lassen sich Verfahren sowie Regelungen tatsächlich effizient und zutreffend auswerten, vergleichen und prüfen – sowie gegebenenfalls bedarfsgerecht anpassen.


Standardisierte Verfahren und Prozesse sind entscheidend für den hohen Sicherheitsstandard in der Luftfahrt. Ein akzeptiertes Meldewesen gehört dazu

Die umfassende Beteiligung am Meldewesen zu Ereignissen ergibt daher auch im unbemannten Luftverkehr Sinn. Und wäre ein weiterer Schritt bei der Etablierung des Wirtschaftszweiges Drone-Economy. Nicht zuletzt, da so einerseits die Sicherheit erhöht und andererseits ein noch harmonischeres Miteinander von bemannter und unbemannter Luftfahrt gefördert werden kann.




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