Dauerhafte Fluggenehmigung für definierte Drohneneinsätze
Bereits seit 2019 setzt die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Drohnen für die Inspektion von Funkstandorten wie den 266 Meter hohen Colonius in Köln ein. Um den Genehmigungsprozess abkürzen und flexibler agieren zu können, plant das Unternehmen nun die Beantragung eines sogenannten Light UAS Operator Certificates gemäß EU-Drohnenverordnung, einer Art dauerhafte Fluggenehmigung für definierte Drohneneinsätze. Unterstützung bekommt man dabei durch Droniq, das den gesamten Beantragungsprozess beim Luftfahrt-Bundesamt abwickeln wird.
Von Jan Schönberg
Die Deutsche Funkturm betreibt mehr als 32.500 Funkstandorte in Deutschland, darunter die meisten großen Fernsehtürme. Bauwerke, die zum einen extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind und von denen zum anderen nur schwer adäquate Zustandsdaten erhoben werden können. Drohnen bieten hier eine gute Möglichkeit, sich mit vergleichsweise geringem Aufwand ein Bild von der Substanz und gegebenenfalls vorhandenem Sanierungsbedarf zu machen.
Definierte Drohneneinsätze
Ein LUC-Zertifikat (Light UAS Operator Certificate) soll hier den Verwaltungs- und Beantragungsaufwand deutlich reduzieren. Im Rahmen einer Partnerschaft wollen die DFMG Deutsche Funkturm GmbH sowie die Droniq GmbH ein solches LUC für die Befliegung und Wartung von Funktürmen mittels Drohne beim zuständigen Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Das gaben die beiden Unternehmen am Rande einer Befliegung des Kölner Fernsehturms bekannt. Dabei handelt es sich nach Unternehmensangaben um das erste LUC-Antragsverfahren in Deutschland. „Durch die Befliegung des Colonius erhalten wir detaillierte Bilder und Daten über die Bausubstanz in Bereichen des Turms, die ansonsten nur unter großem Aufwand zu inspizieren sind. Das LUC wird uns dabei helfen, die weitere Digitalisierung unseres Standortmanagements schneller voranzutreiben“, so Bruno Jacobfeuerborn, Sprecher der DFMG-Geschäftsführung.
Der Zertifizierungsprozess für das LUC wird sich über mehrere Monate erstrecken. Dafür müssen alle zentralen Elemente rund um den geplanten Drohneneinsatz schriftlich erläutert werden, beispielsweise die Art des Einsatzes, die Durchführung von Qualitätskontrollen, das Risikomanagement sowie die eingesetzten Drohnen. Die Erstellung der Antragsdokumente soll im vierten Quartal 2021 abgeschlossen sein, wie schnell das LBA dann darüber entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Mit einer LUC-Zertifizierung ist daher nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. In Österreich hatte das Unternehmen Schiebel bereits Ende Februar das erste europäische Light UAS Operator Certificate erhalten (wir berichten in Drones-Ausgabe 3/2021).
Foto: Droniq