Drohnennutzung im Weinbau
Am vergangenen Freitag, dem Tag der Nationalen Luftfahrtkonferenz in Berlin, trat die neue Luftverkehrsgesetzgebung in Kraft. Damit wird deutsches Recht an die Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung angepasst. Bis es soweit war, hatte es jede Menge Diskussionen gegeben und nicht zuletzt Vertreter der Drone-Economy hatten massive Bedenken gegenüber dem ersten Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium geäußert, der kurz vor Weihnachten bekannt geworden war. Mit ihrer Unzufriedenheit hatte damals auch die Bundestagsabgeordnete Carina Konrad (FDP) nicht hinter dem Berg gehalten. In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) machte die weinbaupolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion ihr Unverständnis darüber deutlich, dass der Referentenentwurf für den Drohnenbetrieb in der offenen und speziellen Klasse pauschale Verbote für das „Abwerfen von Gegenständen“ sowie das Mitführen von „gefährlichen Gütern und Stoffen“ vorsah. Denn, so schrieb Carina Konrad, „für die Landwirtschaft wird es laut diesem Referentenentwurf künftig nicht möglich sein, mit unbemannten Fluggeräten/Drohnen Nützlinge abzuwerfen, gezielte Düngung vorzunehmen oder partiellen Pflanzenschutz zu betreiben.” Seitdem ist einiges passiert und der verabschiedete Gesetzes- beziehungsweise Verordnungstext sieht merklich anders aus als das, was da zunächst aus dem Bundesverkehrsministerium gekommen war. Wie sieht Carina Konrad die Entwicklungen der vergangenen Monate? Und wie bewertet sie die Möglichkeiten für die Drohnennutzung im Weinbau? Drones fragt nach.
Von Jan Schönberg
Drones: Welche Bedeutung haben unbemannte Flugsysteme für den Weinbau in Deutschland, insbesondere mit Blick auf das Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln?
Carina Konrad: Der Einsatz unbemannter Flugsysteme im Weinbau gewinnt endlich auch in Deutschland sukzessive an Bedeutung. Mit speziellen Kamerasystemen dienen Drohnen, die im Weinbau eingesetzt werden, der Bewertung der Pflanzenvitalität und der Identifizierung von Krankheiten, Nährstoffmangel und Faktoren wie Trockenstress sowie Schädlingsbefall. Im Weinbau stellt das Wirtschaften in Steillagen noch immer eine besondere Herausforderung dar, da hier ein Maschineneinsatz oftmals nicht möglich ist. Smarte Anwendungen können hier eine essenzielle Hilfe sein, durch die die Bewirtschaftung zusätzlich nachhaltiger, effizienter und deutlich umweltschonender stattfinden kann.
Wie bewerten Sie die im kürzliche verabschiedeten „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ getroffenen Regelungen aus Sicht der Winzerinnen und Winzer?
Es gab viele Winzerinnen und Winzer, die sich nach Bekanntgabe der Verordnung an mich gewandt und zurecht viel Kritik geübt haben. Statt gezielter Düngung und partiellem Pflanzenschutz nur reine Beobachtungsflüge, Aufzeichnungen und Wildschutz in Wiesen legal mit Drohnen erledigen zu können, war in meinen Augen ein herber Rückschlag für die Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus in Deutschland. Die EU-Regelungen haben indes genug Spielraum für den standardmäßigen Einsatz dieser Geräte für den Pflanzenschutz gegeben, der in anderen Ländern bereits genutzt wurde. Die Ankündigungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sich für die Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau einzusetzen und Drohnen insbesondere für die Bewirtschaftung von Steillagen zu fördern, wurden mit dem Referentenentwurf von Bundesminister Scheuer zunächst konterkariert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen in Weinbau-Steillagen genehmigt, was eine große Hilfe für die Branche darstellt.
Aus Ihrem Unmut haben Sie Anfang des Jahres kein Geheimnis gemacht. Wie fiel das Feedback auf Ihren offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner aus?
Nach unserem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner wurden seitens des BVL die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln durch Drohnen genehmigt, die auch mit Hubschraubern in Weinbau-Steillagen zugelassen oder nach § 18 PflSchG genehmigt sind. Dies ist ein erster Durchbruch für den landwirtschaftlich genutzten Drohnenbetrieb, den wir nach unserer Aufforderung zur Nachbesserung als Erfolg verbuchen.
LESE-TIPP
Mehr zur Nutzung von Drohnen in Landwirtschaft und Weinbau sowie der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lesen Sie in Drones 4/2021. Die neue Ausgabe des Magazins für die Drone-Economy ist ab dem 08. Juli 2021 erhältlich.