Flugverbotszone über Kiel während dem Tag der Deutschen Einheit
Traditionell richtet das Bundesland den zentralen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober aus, das die turnusmäßig wechselnde Präsidentschaft im Bundesrat innehat. In diesem Jahr fungiert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) daher als Gastgeber der Feierlichkeiten in der Landeshauptstadt Kiel. Einher geht das Großereignis mit umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, die für Drohnenpiloten über die ohnehin geltenden Flugverbotszonen - wie beispielsweise über Menschenansammlungen sowie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften - hinaus gehen.
Von Jan Schönberg
„Am 02. und 03.10. gilt im Stadtgebiet Kiel […] ein Mitführverbot für Drohnen“, wie Bundes- und Landespolizei in einer gemeinsamen Pressemitteilung betonten. „Am 03.10.2019 gilt zudem eine Flugbeschränkung über fast dem gesamten Stadtgebiet. Allen, außer den Sicherheitsbehörden, ist es dann verboten, mit Flugzeugen, Hubschraubern, Flugmodellen oder Drohnen zu fliegen. Davon ist auch der Flugplatz Holtenau betroffen.“ Wie die Sicherheitskräfte ankündigten, wird neben Hubschraubern jedoch eine Polizei-Drohne zur Sicherung der Feierlichkeiten eingesetzt.
Quelle: https://www.shz.de/25813442
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