Forschungsinitiative der Europäischen Union zu Drohnengesetzen
Auch wenn der Geltungsbeginn der Durchführungsverordnung 2019/947 der Europäischen Kommission kürzlich vom 01. Juli 2020 auf den 01. Januar 2021 verschoben wurde, so sind trotz der auch Corona-bedingten Verzögerung noch einige Fragen zu klären, wie die europäischen Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in nationales Recht zu übetragen sind. Nicht nur in Deutschland. Um Planungen und Entscheidungen auf einer möglichst breiten Datenbasis treffen und gegebenenfalls im Sinne der Drone-Economy beeinflussen zu können, sind valide Zahlen über den Status quo der europäischen Drohnenszene von großer Bedeutung.
Von Jan Schönberg
In einer von der Europäischen Union geförderten Forschungsinitiative sollen mit Hilfe einer Umfrage unter kommerziellen Drohnennutzern (Teilnahmeschluss: 22. Juni 2020) nun Angaben zusammengetragen und Erkenntnisse gewonnen werden, die für die harmonisierte und angemessene Durchführung der europäischen Drohnengesetze genutzt werden könnten. So sollen etwa Marktsegmente und Einsatzszenarien für „Beyond Visual Line Of Sight“-Flüge unterhalb von 150 Meter Flughöhe identifiziert werden, die bereits jetzt nach den aktuellen Bestimmungen über ländlichen Räumen oder auch dicht besiedelten Gebieten durchgeführt werden. Zudem sollen Marktsegmente skizziert werden, in denen nach den neuen, ab Januar 2021 gültigen Regularien kommerzielle Drohnenflüge stattfinden könnten.
Hier geht’s zur Umfrage in deutscher Sprache: zur Umfrage
Symbolfoto: Pixabay/Andreas Breitling