Bundestag stimmt Gesetzesvorlage in veränderter Fassung zu

Gebote statt Verbote

Es war kurz vor Mitternacht, als Bundestagsvizepräsidentin Dagmar Ziegler (SPD) die anwesenden Abgeordneten im Plenarsaal des Reichstags zur Abstimmung bat. Zuvor hatten die Rednerinnen und Redner in einer halbstündigen Aussprache über den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in der vom Bundestags-Verkehrsausschuss geänderten Fassung debattiert. Insbesondere die Frage, inwiefern der vom Ausschuss eingearbeitete Duktus-Wechsel „Gebote statt Verbote“ ausreichend sei, um aus einer schlechten eine gute Regelung zu machen, wurde von den Parteien unterschiedlich beantwortet. Am Ende wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

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Sprachliches Feigenblatt oder entscheidender Paradigmenwechsel? Diese Frage spaltete die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Konkret ging es darum, dass die federführend von Björn Simon (CDU) und Arno Klare (SPD) erarbeiteten Änderungen am Regierungsentwurf für eine neue Luftverkehrsgesetzgebung eher auf Gebote statt Verbote setzt. Die von weiten Teilen der Drone-Economy und auch vom Bundesrat kritisierte generelle Verbotshaltung der Gesetzesvorlage, insbesondere wurde hier stets §21h der neugefassten Luftverkehrsordnung genannt, wurde durch größere Freiheiten ersetzt. Zentraler Satz: „Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei“. Man wollte einen Duktus haben der erlaubt und ermöglicht, erläuterte Arno Klare in seiner Rede vor dem Parlament. Und eben keine Litanei an Verboten aufschreiben, wie es am Anfang der Fall gewesen sei.

Kritik aus der Opposition

An der Frage, inwiefern dieser Paradigmenwechsel die Interessen der Wirtschaft, der Wohnbevölkerung, der Umwelt und nicht zuletzt der Flugsicherheit ausreichend berücksichtige, arbeiteten sich die Rednerinnen und Redner der Oppositionsparteien ab. So kritisierte beispielsweise Bernd Reuther (FDP) eine zu umfangreiche Bürokratie und beklagte, dass die Bundesregierung ihre eigenen Pläne, Deutschland zum Leitmarkt der Drohnentechnologie zu machen, mit diesem Gesetzentwurf konterkariere. (Einen Gastkommentar von Bernd Reuther zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren lesen Sie in der aktuellen Drones-Ausgabe 3/2021). Daniela Wagner von Bündnis90/Die Grünen wiederum forderte eine stärkere Einbeziehung der Interessen, Sorgen und Nöte der Gesellschaft ein. Diese sei mit Blick auf die kommerzielle Drohnennutzung bei Weitem nicht so positiv gestimmt, wie es Prognosen und PR-Botschaften von Drohnenherstellern und -betreibern suggerierten. Dr. Dirk Spaniel (AfD) kritisierte, dass insbesondere das Thema Sicherheit für den bemannten Flugverkehr nicht ausreichend Berücksichtigung fände.

Mit der Zustimmung der Regierungskoalition deutet sich nun doch noch ein rascher Abschluss des seit Monaten schwebenden Verfahrens der Anpassung deutscher Vorschriften an die Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung an. Stimmt der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 dem veränderten Entwurf zu, könnte das Gesetzespaket in Kraft treten. Inwiefern dies dann ausreichend sein wird, der kommerziellen Drohnennutzung wichtigen Rückenwind zu geben, wird abzuwarten bleiben. Klar ist aber schon jetzt, dass weiterer Diskussionsbedarf besteht. So müssen die Anforderungen des U-space-Vorhabens der EU-Kommission in das Regelwerk eingearbeitet werden. Und mit Blick auf das für Land- und Forstwirtschaft wichtige Thema des Transports und Ausbringens von Gefahrstoffen wie Pestiziden ist auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in der vom Bundestags-Verkehrsausschuss geänderten Fassung das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen.

Foto: Deutscher Bundestag / IK SoM




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