Nummernschild
Zu den wesentlichen Neuerungen, die das Jahr 2024 für UAS-Pilotinnen und -Piloten bereit hält, gehört die seit dem 01. Januar in vielen Fällen verpflichtende Remote Identification (Remote ID). Doch wie in so manchen regulatorischen Fragen rund um den Drohnenbetrieb herrscht auch diesbezüglich in Teilen der Branche Verunsicherung. Was ist das eigentlich? Wann und für welches Fluggerät ist das Ganze verpflichtend? Und wann kann man wie bisher „inkognito“ unterwegs sein.
Von Jan Schönberg
Unter Remote Identification versteht man ein System zur Identifizierung und Ortung unbemannter Luftfahrzeuge. Auf diese Weise soll es über einfache App-Lösungen ermöglicht werden, in Echtzeit Informationen über UAS und deren Flugparameter zu erhalten. Vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen ist die Remote ID individuell mit einem spezifischen Fluggerät sowie dessen Betreiberin oder Betreiber verknüpft. Allerdings können Interessierte – anders als bei Fahrzeugen im Straßenverkehr – selbständig Informationen abrufen, wenn diese im Blickfeld auftauchen.
Vorgeschrieben
Ob ein UAS mit einer technischen Lösung zur Fernidentifikation ausgerüstet sein muss, ist grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob dies in der offenen oder der speziellen Kategorie gemäß europäischen Drohnenrechts betrieben wird. Für Fluggeräte der Stufen C1 bis C3, die in der „Open Category“ eingesetzt werden sollen, ist eine direkte Fernidentifizierung explizit vorgeschrieben. Drohnen, die nicht bereits herstellerseitig entsprechend ausgerüstet sind, können mit Zusatzmodulen nachgerüstet werden, die mittlerweile von verschiedenen Firmen angeboten werden. In der „Specific Category“ sind sämtliche Drohnen, die gemäß Betriebserlaubnis unterhalb von 120 Metern Flughöhe unterwegs sind, per Remote ID kenntlich zu machen.
Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Denn es gibt einige Drohnen, die von der in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/945 definierten Vorgabe zur Fernidentifizierung befreit sind. Neben Fluggeräten der Kennzeichnungklassen C0 und C4 sind dies privat gebaute UAS („Privately Built UAS“) und sogenannte Bestandsdrohnen („Legacy UAS“) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 20.
INFO
Eine Übersicht mit CE-klassifizierten Drohnen sowie aktuell verfügbaren HookOn- beziehungsweise AddOn-Devices für die Übertragung der Remote ID ist auf der Website der europäischen Flugsicherheitsagentur EASA abrufbar: bit.ly/EASA_CE-Class-Markings