Regelwerk für den U-Space verabschiedet
Während man in Berlin und Bonn noch mit der Umsetzung der europäischen Drohnenverordnung in deutsches Recht beschäftigt ist, hat die Europäische Kommission gestern bereits eine weitere wichtige Entscheidung für die Drone-Economy getroffen. Das Gremium um Präsidentin Ursula von der Leyen und Verkehrskommissarin Adina Vălean hat nun auch formal das Regelwerk für den U-Space verabschiedet, das im Januar 2023 wirksam wird. Damit soll die Basis für den sicheren Betrieb bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge in einem gemeinsam genutzten Luftraum geschaffen werden.
Von Jan Schönberg
Mit dem Konzept eines U-Space soll neben dem sicheren Miteinander von bemannter und unbemannter Luftfahrt insbesondere auch die Durchführung komplexerer Drohnenmissionen wie etwa Flügen außerhalb der Sichtweite des Steuerers (BVLOS) ermöglicht werden. Den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bleibt es dabei vorbehalten, wo solche speziell definierten Zonen im unteren Luftraum eingerichtet werden. Nach Empfehlung der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA soll dies jedoch insbesondere dort geschehen, wo mit einer größeren Anzahl von Drohneneinsätzen oder dem parallelen Betrieb bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge zu rechnen ist.
U-Space Service Provider
Unter dem Begriff U-Space ist daher auch nicht lediglich ein speziell ausgewiesener Teil des Luftraums zu verstehen. Das Konzept subsumiert eine Reihe an Voraussetzungen und Dienstleistungen („a set of services“), die Grundlage des Drohnenbetriebs in den definierten Flugzonen sind. Eine zentrale Rolle kommt dabei den sogenannten U-Space Service Providern (USSP) zu, die als Dienstleister den UAV-Einsatz überwachen sollen. Nur wo mindestens ein USSP seine Dienste anbietet, kann auch ein U-Space tatsächlich eingerichtet und in Anspruch genommen werden. Die Provider dienen zudem nicht zuletzt auch als Schnittstelle zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt. Bemannte Luftraumteilnehmer müssen sich technisch gegenüber dem USSP sichtbar machen, sodass dieser den Drohnenbetreibern ein vollständiges Luftlagebild (Traffic Information Service) zur Verfügung stellen kann.
Der Traffic Information Service ist eine von vier zwingend vorgeschriebenen Dienstleistungen, die die USSPs anbieten müssen. Dazu kommen auch noch der Network Identification Service, also die ständige Kontrolle der Drohnen-Flugbewegungen im jeweiligen U-Space-Gebiet, für das die UAV-Betreiber eine Fluggenehmigung bei einem zuständigen Service Provider einholen und den tatsächlichen Start anmelden müssen (UAS Flight Authorisation Service). Mit dem Geo-awareness Service wiederum sollen relevante Luftrauminformationen, beispielsweise über temporäre räumliche Beschränkungen, an die Betreiber unbemannter Systeme übermittelt werden.
„Drone Strategy 2.0“
Dazu wurde nun also ein Regelwerk für den U-Space verabschiedet, das neben Sicherheit am Himmel auch Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen und nationale Behörden bringen soll. „Das U-Space-Paket ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines gut funktionierenden, vertrauenswürdigen und sicheren Umfelds, das wir für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Drohnen-Services benötigen“, gab Verkehrskommissarin Adina Vălean im Anschluss an die Kommissionsentscheidung bekannt. Das Paket aus drei Verordnungen – Regeln für den U-Space, Anforderungen an U-Space Service Provider, Vorgaben für bemannte Luftfahrzeuge im U-Space – soll nach Angaben aus Brüssel Teil der für 2022 angekündigten „Drone Strategy 2.0“ sein, die Adina Vălean im Dezember 2020 als Teil der „EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ angekündigt hatte. (Wir berichteten) Die Drohnenstrategie 2.0 soll nach Angaben aus Kommissionskreisen die Entwicklungen der Technologie und ihres regulatorischen und kommerziellen Rahmens weiter steuern, um das Entstehen eines voll entwickelten Drohnen-Ökosystems in der EU zu fördern. Die Konsultationen zur Vorbereitung dieser Strategie werden voraussichtlich im Laufe diesen Jahres beginnen.
Foto: EC/Audiovisual Service