Sperrgebiet
Mit der Fußball-Europameisterschaft der Männer steht ein sportliches Highlight bevor, das in zehn Stadien im gesamten Bundesgebiet ausgetragen wird. Genau wie die 24 qualifizierten Mannschaften bereiten sich die Sicherheitskräfte intensiv auf die EURO 2024 vor. Und auch wenn diese die Auswirkungen auf den Luftverkehr möglichst gering halten möchten, müssen sich UAS-Betreibende während der 51 Partien auf temporäre Flugbeschränkungsgebiete rund um die Spielstätten einstellen.
Von Jan Schönberg
Wie mittlerweile bei politischen oder eben sportlichen Großereignissen üblich, wird auch eine mögliche Bedrohung durch missbräuchlich eingesetzte Drohnen in den Sicherheitskonzepten berücksichtigt. Für den Schutz des Luftraums wurde ein bundesweit abgestimmtes und abgestuftes Konzept entwickelt, das je nach potenzieller Gefährdungslage unterschiedliche Maßnahmen vorsieht. Klar ist aber, dass voraussichtlich ab drei Stunden vor Anpfiff und bis etwa vier Stunden nach Spielschluss temporäre Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem Radius von 2 Nautischen Meilen (3,7 Kilometer) rund um die jeweiligen Stadien eingerichtet wird. Für Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen ist es daher ratsam, sich rechtzeitig mit möglichen Auswirkungen auf UAS-Missionen zu befassen und die einschlägigen Veröffentlichungen (Nachrichten für Luftfahrer) besonders gut im Blick zu haben. Des Weiteren ist zu beachten, dass die geplanten Beschränkungen aufgrund aktueller polizeilicher Erkenntnisse gegebenenfalls temporär und lokal erweitert werden könnten.
Foto: Allianz Arena / B. Ducke