Drohnenalarm über kritischer Infrastruktur von Brunsbüttel: Doch die fehlenden eigenen Abwehrmöglichkeiten für betroffene Privatunternehmen sind seit langem bekannt!

Seit dem 8. August wurden wiederholt Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen in Brunsbüttel, Schleswig-Holstein, gemeldet. Zu den betroffenen Standorten zählen der ChemCoast Park, das dortige LNG-Terminal und das stillgelegte Kernkraftwerk. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt nun wegen des Verdachts auf Spionage und Sabotage.

Spionageverdacht durch russische Drohnen des Orlan-10-Modells

Es wird vermutet, dass es sich bei den Drohnen um Orlan-10-Modelle handeln könnte, die möglicherweise russischen Ursprungs sind. Diese Drohnen verfügen über eine Reichweite von bis zu 600 Kilometern und können Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h erreichen. Es besteht die Möglichkeit, dass sie von zivilen Schiffen in der Nordsee gestartet wurden, was die Ermittlungen erschwert. Aufgrund der sensiblen Natur der betroffenen Einrichtungen und der potenziellen Bedrohung durch Sabotage wurde nach Angaben der Tagesschau nun der Staatsschutz auf Bundes- und Landesebene in die Untersuchungen einbezogen: „Laut dem Bundesinnenministerium, das für den Schutz kritischer Infrastruktur zuständig ist, unterstützen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt mit Kräften. Einem Sprecher des Verteidigungsministeriums zufolge stellt die Bundeswehr der Polizei Radardaten zur Verfügung, um das Lagebild zu vervollständigen. Dies gehöre zur Daueraufgabe Sicherheit im Luftraum. Ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr in Berlin ergänzte, diese Amtshilfe werde seit vergangenem Montag geleistet.“

Die Ermittlungen laufen derzeit auf Hochtouren, während die Behörden weiterhin versuchen, die Verantwortlichen hinter den Drohnenflügen zu identifizieren. Experten warnen, dass solche Überflüge nicht nur die Gefahr von Spionage darstellen, sondern auch potenziell gefährliche Sabotageakte vorbereiten könnten. Diese Vorfälle verdeutlichen die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland und haben intensive Diskussionen über die Notwendigkeit verstärkter Sicherheitsmaßnahmen ausgelöst.

Prof. Dr. Martin Maslaton äußert Kritik

Zu diesem spektakulären Vorfall des Überflugs diverser schneller Drohnen über kritischer Infrastruktur in Deutschland sagte der Vorsitzende des Branchenverbands Zivile Drohnen (BVZD) und Rechtsanwalt, Prof. Dr. Martin Maslaton:

„Die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten für private Unternehmen auch von privaten Sicherheitsunternehmen Drohnen (UAV) mit eigenen sicherheitstechnischen Mitteln abzuwehren, ist dem Gesetzgeber seit langem bekannt. Bereits vor zwei Jahren hat unser Verband darauf aufmerksam gemacht.

Anlässlich der europäischen Drohnen Fachtagung im Zusammenhang mit der Security 2024 wird es am Freitag, dem 20. September 2024, um die Möglichkeiten gehen, zu beleuchten, welche „rechtlichen Rahmenbedingungen des Drohneneinsatz in Industriebetrieben (Störfall VO, KAS 51), insbesondere durch das private Sicherheitsgewerbe“ gegeben sind.

Es zeigt sich ein verhängnisvolles Dilemma: Die Betriebe unterliegen unterschiedlichsten Pflichten, auch Gefahrenabwehrpflichten etwa gegen UAV. Um diesen Pflichten nachzukommen, fehlt der rechtliche Rahmen und so wundert es nicht, dass die „Polizeidrohnen“ von 100 Km schnellen UAV‘s abgehängt werden und das oft leistungsstärkere Industrieunternehmen zugucken muss.“


Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.


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